Aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht: Was Ärztinnen und Ärzte wissen sollten

Die Digitalisierung nimmt in allen Bereichen unseres Lebens zu, und das Gesundheitswesen bildet hierbei keine Ausnahme. Für Ärztinnen und Ärzte ergeben sich dadurch neue Herausforderungen im Umgang mit personenbezogenen Daten. Wir möchten Ihnen einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen im Datenschutzrecht geben und zeigen, worauf Sie in Ihrer Praxis achten sollten.

Anonymisierung von Patientendaten

Die Anonymisierung personenbezogener Daten ist ein zentrales Thema im Datenschutz. Gemäß Erwägungsgrund 26 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden die Datenschutzgrundsätze keine Anwendung auf anonymisierte Daten, da diese nicht auf eine identifizierbare Person zurückgeführt werden können. Für Praxen bedeutet dies, dass anonymisierte Patientendaten beispielsweise für Forschungszwecke genutzt werden können, ohne gegen Datenschutzbestimmungen zu verstoßen.
Wichtig: Die Anonymisierung muss so erfolgen, dass eine Re-Identifizierung der Patienten ausgeschlossen ist. Dies erfordert technische und organisatorische Maßnahmen, um die Daten ausreichend zu schützen.

Transparenz und Auskunftsrechte

Patientinnen und Patienten haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Dies umfasst unter anderem Informationen darüber, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck und für welche Dauer.
Praxis-Tipp: Stellen Sie sicher, dass Ihre Patienten leicht verständliche Informationen über die Datenverarbeitung erhalten. Dies kann beispielsweise durch Datenschutzinformationen in Ihrer Praxis oder auf Ihrer Website erfolgen.

Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten unterliegt besonderen Anforderungen, da es sich um sensible Informationen handelt. Gemäß Art. 9 DSGVO ist die Verarbeitung solcher Daten grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung vor oder die Verarbeitung ist für medizinische Zwecke notwendig.
Empfehlung: Holen Sie stets eine schriftliche Einwilligung Ihrer Patienten ein und dokumentieren Sie diese sorgfältig. Informieren Sie Ihre Patienten transparent über den Zweck der Datenverarbeitung.

Datenschutz im digitalen Gesundheitswesen

Die Nutzung von digitalen Anwendungen wie Terminbuchungs-Apps, Online-Sprechstunden oder digitalen Patientenakten nimmt zu. Hierbei müssen Ärztinnen und Ärzte sicherstellen, dass auch bei der Nutzung solcher Dienste der Datenschutz gewährleistet ist.
Hinweis: Überprüfen Sie die Datenschutzbestimmungen und Zertifizierungen Ihrer IT-Dienstleister. Achten Sie darauf, dass Daten innerhalb der EU gespeichert werden oder dass geeignete Datenschutzmaßnahmen gemäß Kapitel V DSGVO getroffen wurden.

Umgang mit Datenschutzverletzungen

Sollte es zu einer Datenschutzverletzung kommen, beispielsweise durch einen Datenverlust oder unberechtigten Zugriff, sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden (Art. 33 DSGVO). In bestimmten Fällen müssen auch die betroffenen Patienten informiert werden.
Maßnahmen: Implementieren Sie ein internes Meldeverfahren und schulen Sie Ihr Praxisteam im Umgang mit möglichen Datenschutzvorfällen.

Dokumentations- und Rechenschaftspflichten

Die DSGVO verlangt von Verantwortlichen, dass sie die Einhaltung der Datenschutzvorschriften nachweisen können (Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Dies umfasst unter anderem die Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzfolgenabschätzungen und technisch-organisatorischen Maßnahmen.
Unser Rat: Führen Sie ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und aktualisieren Sie dieses regelmäßig. Dies hilft nicht nur bei der Einhaltung der gesetzlichen Pflichten, sondern trägt auch zur Optimierung interner Prozesse bei.

Bedeutung des Datenschutzbeauftragten

Für viele Arztpraxen besteht die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten, insbesondere wenn regelmäßig und umfangreich Gesundheitsdaten verarbeitet werden (Art. 37 DSGVO).
Optionen: Der Datenschutzbeauftragte kann intern aus dem Praxisteam benannt oder extern beauftragt werden. Wichtig ist, dass die Person über ausreichende Fachkenntnisse im Datenschutzrecht verfügt.

Fazit

Der Schutz personenbezogener Daten ist ein zentrales Anliegen im Gesundheitswesen. Aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht erfordern von Ärztinnen und Ärzten, ihre Datenschutzmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie dabei, Ihre Praxis datenschutzkonform aufzustellen.
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